Eigentlich sollten im Raumordnungsplan für die Region Trier die verschiedenen Nutzungs- und Schutzinteressen in der Region gegeneinander abgewogen und dann festgelegt werden.
Was uns die Planungsgemeinschaft Trier, die für die Erstellung dieses Planes verantwortlich ist, hier vorgelegt hat, ist zumindest für den Bereich Rohstoffplanung allerdings schon handwerklich völlig unzureichend.
In einem Wust an Planunterlagen und unübersichtlichen Karten, die die Planungsgemeinschaft der Öffentlichkeit vorgestellt hat, ist kaum erkennbar, welche Vorgaben hier auf der örtlichen Ebene gemacht werden sollen. Dabei liegen alle Daten exakt abgegrenzt vor.
Der NABU hat auf Nachfrage bei der Planungsgemeinschaft die Geodaten der Planung angefordert und auf dieser Grundlage übersichtliche Themenkarten erstellt, die genau zeigen, was auf örtlicher Ebene vorgesehen ist.
Für die wichtigsten Abbaugebiete hat der NABU Kylleifel in Kooperation mit dem NABU Daun eine Reihe von Karten erstellt, die Sie auf der Sonderseite einzeln aufrufen und herunterladen können. Wir haben dabei im Einzelfall eine Verschneidung mit den Themen "Vorranggebiet Grundwasser", Naturschutzgebietsgrenzen und FFH-Gebietsgrenzen eingefügt.
Sie finden dort die Karten für die Gebiete in den Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll. Auf der Webseite des NABU Daun finden Sie die Karten für die Verbandsgemeinden Daun und Kelberg.
Sonderseite Detailkarten Gesteinsabbau
Anhand von vier Beispielen möchten wir zeigen, wie fahrlässig und oberflächlich die Planungsgemeinschaft mit dem Thema umgeht, das die Menschen der Region so brennend beschäftigt:
Der schon seit Jahrzehnten stillgelegte Abbau am Steffelnkopf ist längst rekultiviert bzw. renaturiert und ist heute als "Vulkangarten Steffeln" eine der anerkannten touristischen Sehenswürdigkeiten der Region.
Im Entwurf des Raumordnungsplanes ist die ehemalige Grube als "Vorranggebiet Rohstoffabbau" belegt!
An dem bereits in großen Teilen abgebauten Ruderbüsch bei Oberbettingen ist bei der Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes nicht nur eine Ausdehnung bis an den Ortsrand geplant. Die Bewohner der Straße "Am Roddert" dürfen sich - ähnlich wie im Braunkohletagebau Garzweiler - auch über eine potenzielle Umsiedlung freuen.
Am Naturdenkmal Reinertsberg bei Dreis-Brück ist zwar der Gipfel des Berges vom Abbau ausgenommen. Wie ein Abbauunternehmen das technisch bewerkstelligen will, einen Ring drumherum abzubauen und den Gipfel stehen zu lassen, müsste von der Planungsgemeinschaft erstmal erklärt werden.
Im Kalkabbaugebiet am Weinberg zwischen Berndorf und Kerpen wird schon seit Jahrzehnten abgebaut und es liegen für große Teile des Gebietes längst Abbaugenehmigungen vor.
Die Planungsgemeinschaft bezeichnet das Gebiet "nur" als Vorbehaltsgebiet, obwohl hier schon längst ein Abbau erfolgt und die aktuellen Gruben im Luftbild deutlich zu erkennen sind.
Dies ist ein systematischer Fehler, der sich über die gesamte Planung zieht. Zahlreiche aktuelle Kalk-, Lava- und Basaltabaustellen, für die Betriebsgenehmigungen vorliegen, werden im Plan nicht als Vorranggebiet, sondern als Vorbehaltsgebiet gekennzeichnet.
Zur Definition von "Vorrang-" und "Vorbehaltsgebieten" verweisen wir auf die ausführlichen Erläuterungen des NABU Daun.