Aus für Legehennen-Fabrik in Birresborn!

3. Dezember 2013

 

Der Gemeinderat in Birresborn hat sich mit großer Mehrheit gegen die Ansiedlung der Hühnerfarm im Gewerbegebiet ausgesprochen! Damit steht die Planung vor dem Aus.

 

Dies zeigt, wie wichtig die Überzeugungsarbeit zu dem Thema beim Gemeinderat war und das hier auch Umwelt- und Naturschutzargumente ausschlaggebend gewesen sind. Der Gemeinderat verweist in seiner Erklärung darauf, dass es in einem förmlichen Genehmigungsverfahren zu Klagen gekommen wäre, die eine Genehmigung der Anlage deutlich verzögert, wenn nicht unmöglich gemacht hätte.

Der NABU hat im Vorfeld seine Entschlossenheit gezeigt, hier notfalls den juristischen Klageweg zu gehen.

 

Der NABU Kylleifel ist erleichtert über die schnelle Entscheidung des Birresborner Gemeinderates und die eindeutige Überzeugungskraft vieler Bürger und Organisationen gegen den Bau einer solchen Anlage. Sie sollte uns auch vor Augen führen, woher wir unsere Lebensmittel beziehen und wie sie erzeugt werden. Anlagen wie die in Birresborn geplante, darf es auch woanders nicht geben und dies liegt auch in der "Macht" und dem Kaufverhalten der Verbraucher.

 

Weitere Infos unter:

http://www.wochenspiegellive.de/eifel/staedte-gemeinden/kreis-vulkaneifel/nachrichtendetails/obj/2013/12/03/gemeinderat-stimmt-gegen-birresborner-eier-fabrik/

 

Legehennen-Agrarfabrik im Kylltal - Was ist geplant?

Inmitten des waldreichen Kylltales auf einem rund 3,5 Hektar großen, brachliegenden Gelände zwischen Lissingen und Birresborn sollen drei Legehennen-Stallanlagen mit jeweils 110.000 Hennen in Volierenhaltung auf drei Etagen gebaut werden.

 

Dies hat nichts mehr zu tun mit traditioneller Landwirtschaft, sondern hier handelt es sich um industrielle Massentierhaltung.

So gibt es bisher in ganz Rheinland-Pfalz nur rund 603.000 Legehennen in Betrieben mit mindestens 3.000 Haltungsplätzen (Stat. Landesamt RLP 2012). Diese Anlage alleine würde also den Legehennenbestand im Land um mehr als 50% erhöhen.

 

Welche Auswirkungen hat dies auf Natur und Umwelt?

 

Anlagen dieser Größe emittieren große Mengen Ammoniak und Stäube.

Ammoniak ist ein stark stechend riechendes, farbloses, wasserlösliches und giftiges Gas, das zu Tränen reizt und erstickend wirkt. Es entsteht bei der Zersetzung von tierischen Exkrementen. Von der Gefahr einer Vergiftung durch Ammoniak sind wegen der guten Wasserlöslichkeit des Ammoniaks insbesondere Fische und andere Wasserlebewesen betroffen. Pflanzen werden durch die ätzende Wirkung geschädigt.

Ausfallende Ammoniumsalze wirken als Stickstoffdünger auf ihre Umgebung.

 

Für Ammoniak gibt es zwar Filteranlagen. Diese verteuern aber die Produktion deutlich, können auch nur einen bestimmten Prozentsatz des Ammoniaks herausfiltern und arbeiten mit großen Mengen Schwefelsäure.

 

Anfallender Hühnertrockenkot ist ein hochkonzentrierter Stickstoffdünger, der irgendwohin "entsorgt" werden muss. Da es sich bei der geplanten Anlage um einen Gewerbebetrieb handelt, verfügt er anders als z.B. ein normaler Landwirtschaftsbetrieb nicht über Äcker und Wiesen, auf denen er den Kot ausbringen kann. Eine Entsorgung des Kots in eine Biogasanlage ist dabei keine Lösung, da dort nur der Kohlenstoffanteil des Kots vergoren wird und in Methan umgewandelt wird. Sämtliche Nährstoffe - insbesondere der Stickstoff - verbleiben in voller Höhe im Gärrest. Dieser wird dann auf die "Entsorgungsflächen" um die Biogasanlagen herum ausgebracht?

 

Was ist betroffen?

 

Die geplante Anlage liegt:

  • direkt am Naturschutzgebiet "Hundsbachtal"
  • direkt am Vogelschutzgebiet "Vulkaneifel"
  • direkt am FFH-Gebiet "Gerolsteiner Kalkeifel"
  • direkt an gesetzlich geschützten Waldbiotopen wie Erlen-Eschen-Auenwäldern, Schlucht- und Hangschuttwäldern, Basalt-Blockschutthalden und naturnahen Fließgewässern
  • direkt an weiteren wertvollen Biotopen wie artenreichen Flachland-Mähwiesen, Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald, Waldmeister-Buchenwald und Hainsimsen-Buchenwald
  • direkt am Mineralbrunnen "Lindenquelle"
  • im Landschaftsschutzgebiet "Gerolstein und Umgebung"
  • im Naturpark Vulkaneifel
  • an der Kernzone des Naturparkes
  • in der Nähe des Naturschutzgebietes "Vulkan Kalem"
  • in der Nähe des Naturschutzgebietes "Unter Felst bei Birresborn"

Der Hundsbach hat darüber hinaus als einer der wenigen Bäche in der Eifel auf seiner gesamten Länge die Gewässergüte I (= unbelastet).

Dem NABU gehören im angrenzenden Hundsbachtal insgesamt 2,1 Hektar Wald. In diesem Wald konnte im Sommer 2012 in aufgehängten Fledermauskästen Nachweise der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und des Braunen Langohrs (Plecotus auritus) erbracht werden.

 

Was muss man eigentlich noch tun, um als Standort nicht geeignet zu sein?

 

Auszug aus dem Biotopkataster des Landes mit Lage des geplanten Stalles (Quelle: LANIS Rheinland-Pfalz). Farbig markiert sind die Schutzgebiete und die kartierten Biotoptypen. Rot umrandet sind die gesetzlich geschützten Biotoptypen.
Auszug aus dem Biotopkataster des Landes mit Lage des geplanten Stalles (Quelle: LANIS Rheinland-Pfalz). Farbig markiert sind die Schutzgebiete und die kartierten Biotoptypen. Rot umrandet sind die gesetzlich geschützten Biotoptypen.

Das Gebiet ist auch Lebensraum der seltenen und gefährdeten Wildkatze. Hier ein Foto einer überfahrenen Wildkatze auf der L24 auf der Höhe der Lindenquelle vor Birresborn

Aufnahme vom 22.09.2012

Details zum Schutzstatus, zur Schutzwürdigkeit, zu vorhandenen Biotopen und Arten können Sie selber nachschauen im Landschaftsinformationssystem des Landes - LANIS:

Unter http://map1.naturschutz.rlp.de/mapserver_lanis/ können Sie unter der "Suche" des Ortsnamens verschiedene Fenster und Legenden öffnen und über den "i"-Knopf Detailinformationen zu einzelnen Flächen und Biotopen erfragen.

Was können wir dagegen tun?

 

  • Unterstützen Sie die Arbeit der örtlichen Bürgerinitiative und sprechen Sie mit örtlichen Kommunalpolitiker, damit es gar nicht erst zum Genehmigungsverfahren kommt.
  • Ab Bauantrag haben Anlieger gemäß Umweltinformationsgesetz des jeweiligen Bundeslands das Recht der Einsichtnahme und der Kopie der Antragsunterlagen einschließlich der vorhandenen Gutachten – dieses Recht sollte man ganz rasch wahrnehmen.
  • Liegt ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vor, gelten sehr strenge Fristen. Die Antragsunterlagen liegen einen Monat aus, und innerhalb von wenigen Wochen nach dem Ende der Auslegung müssen schriftliche Einwendungen bei der Genehmigungsbehörde eingegangen sein. Wird diese Frist versäumt, können in der Regel keine Rechtsmittel gegen die Anlage mehr geltend gemacht werden. Aus diesem Grund ist es von erheblicher Bedeutung, dass sich Anwohner und Bürgerinitiativen bereits zu Beginn der öffentlichen Auslegung der Unterlagen (oder wenn möglich: noch früher) fachlichen Rat holen. Für die Erhebung einer qualifizierten Einwendung sind oft umfangreiche Recherchen erforderlich, so dass die Zeit ab dem Beginn der Auslegung bis zum Ablauf der Einwendungsfrist komplett zur Verfügung stehen sollte.
  • Der NABU hat als anerkannter Naturschutzverband und als direkter Anlieger die Möglichkeit, gegen eine eventuelle Genehmigung der Anlage Widerspruch einzulegen und in Umweltbelangen gegen eine Genehmigung zu klagen!
    Sollte es soweit kommen, fallen entsprechende Kosten für Klage, Sachverständige und Rechtsvertretung an. Dies ist für einen ehrenamtlich tätigen Verein nicht ganz leicht. Wenn Sie daher die Arbeit des NABU in diesem Fall unterstützen wollen, können Sie dies auch durch eine (z.B. zweckgebundene) Spende tun.
  • Und - nicht zu vergessen - bedenken Sie ihr Einkaufsverhalten! Kaufen Sie statt Eiern aus konventioneller Volieren- oder Bodenhaltung lieber Eier aus ökologischer Freilandhaltung. Am besten aus regionaler Produktion von Legehennenhaltern Ihres Vertrauens.  Dies ist die einfachste Methode, solche Tierfabriken überflüssig zu machen.

 

 

Viele offene Fragen

  • Welche Mengen an Ammoniak und Stäuben werden emittiert?
  • Welche Zusammensetzung haben die Stäube?
  • Welche Filter werden eingesetzt? Welche Rückhaltequoten haben diese und was geschieht mit der anfallenden Schwefelsäure aus der Filteranlage?
  • Was geschieht beim Ausfall der Filteranlage bzw. einer Störung bei der Schwefelsäurelagerung?
  • Wer kontrolliert die Filteranlagen und wie häufig?
  • Woher wird das Wasser bezogen und was geschieht mit dem Abwasser?
  • Welche Schüttung hat die Quelle im angrenzenden Schutzgebiet Hundsbachtal und entzieht diese dem Hundsbachtal das Wasser?
  • Was geschieht mit den 6.600 t Hühnerkot?
  • Wie wirkt sich die Anlage auf vorhandene Tierarten wie Uhu, Zwergfledermaus, Braunem Langohr, Wildkatze u.a. aus?
  • Wie wirken sich die Emissionen auf die hochempfindlichen Flechten- und Moosgesellschaften der Basalt-Blockschutthalden des angrenzenden Schutzgebietes aus?
  • Wie werden die angrenzenden Schlucht- und Hangschuttwälder mit ihren Edellaubholzbeständen geschädigt?
  • Was geschieht mit dem Hundsbach und der Kyll?
  • usw., usw.

 

Brachliegendes Gewerbegebiet inmitten von Wäldern und Tälern
Brachliegendes Gewerbegebiet inmitten von Wäldern und Tälern

Was ist "Massentierhaltung"?

 

Das ist eine Tierhaltung, bei der zu viele Tiere in einem Stall bzw. in einer Anlage stehen, und zwar „zu viele“ aus folgenden Gründen:

 

1. weil wegen fehlenden Platzes und Auslaufs Tiere leiden, ihre artgemäßen Verhaltensweisen nicht ausüben können, sich darum gegenseitig verletzen und deshalb „vorbeugend“ ihre Schnabelspitzen oder Ringelschwänze kupiert (abgeschnitten) bekommen;

 

2. weil der Seuchen- und Krankheitsdruck mit der Tierdichte massiv ansteigt und diese Haltung nur mit massiven Antibiotika-Gaben praktikabel ist - wodurch antibiotika-resistente MRSA- und ESBL-Keime entstehen, die – zusammen mit den krankenhausbürtigen Resistenzkeimen – die Wirksamkeit aller unserer noch wirksamen Antibiotika gefährden;

 

3. weil ab einer bestimmten Tierzahl die Emissionen von Geruch, Bioaerosolen, Keimen und Ammoniak so stark werden, dass Anwohner und Umwelt belästigt und gefährdet werden und die Immobilienwerte der Anwohner gegen Null gehen;

 

4. weil solche industriellen Anlagen jetzt oder zukünftig in der Hand großer Konzerne sind, die die mittelständisch-bäuerlichen Betriebe verdrängen.

 

Der Gesetzgeber sieht Risiken durch Immissionen ab folgenden Tierzahlen gegeben: 1.500 Schweinemast-, 560 Sauen-, 600 Rinder-, 15.000 Legehennen- und Puten- sowie 30.000 Masthühnerplätze.

 

Argumente gegen Massenställe


  • Die artgerechte Haltung der Tiere ist trotz gesetzlicher Mindeststandards sehr fraglich.

  • Die riesige Masse an Kot führt zu erheblichen Geruchsbelastungen vor Ort und zu Entsorgungsproblemen.

  • Regelmäßiger Einsatz von Antibiotika in den Ställen fördert die Gefahr von Resistenzen.

  • Die erheblichen Ammoniak-Emissionen führen zu einer starken Stickstoff-Belastung in der Umgebung. Empfindliche Pflanzenarten und Lebensräume (z.B. Wälder) werden dadurch langfristig vernichtet.

  • Durch die extrem starke Automatisierung werden kaum Arbeitsplätze geschaffen und die wenigen liegen im Niedriglohnsektor.

 

Wie kaufen wir ein?

 

Ein sehr empfehlenswerter Kurzfilm über unser Verbraucherverhalten sehen Sie hier:

Weitere Mitstreiter und Informationsquellen

 

BUND Kreisgruppe Vulkaneifel

http://vulkaneifel.bund-rlp.de/themen_projekte/nein_zur_eierfabrik_im_kylltal/

 

Bundesweites Netzwerk "Bauernhöfe statt Agrarfabriken"

www.bauernhoefe-statt-agrarfabriken.de

 

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft

www.abl-ev.de

 

Kampagne "Meine Landwirtschaft - Unsere Wahl"

www.meine-landwirtschaft.de

 

Presseartikel Lokalo

http://www.lokalo.de/artikel/43726/Kommt-ein-Huehner-KZ-ins-Kylltal#.UnPewCdbdVU

Aktuelles:

unser nächstes Treffen.......

ist geplant für Donnerstag, den 06.02.2025 ab 19:00 Uhr im Krimihotel in Hillesheim.

Rettet das Hinterweiler Köpfchen

Gemeinsame Erklärung von NABU Daun und NABU Kylleifel zum geplantn Abbau des Hinterweiler Köpfchens am Scharteberg gibt es hier.

Zweiter NABU Kylleifel Rundbrief

Rundbrief_Nr2_NABUkylleifel_01110224.pdf
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Vogel des Jahres 2024: der Kiebitz

Der „Vogel des Jahres“ wird bereits seit 1971 gekürt. Die gemeinsame Aktion von NABU und LBV ist damit die älteste ihrer Art. Vom Baum bis zum Weichtier des Jahres hat sie inzwischen zahlreiche Nachahmer gefunden. Zum 50. Jubiläum der Aktion durfte im Jahr 2020 erstmals die Öffentlichkeit wählen, welche Art Vogel des Jahres wird.

Mehr dazu hier.

Wir trauern um Jacques Berndorf

Der Krimiautor und Journalist Michael Preute alias Jacques Berndorf war viele Jahre lang Unterstützer des NABU Kylleifel und Pate unserer Streuobstwiese in Berndorf. Am Sonntag dem 3. Juli ist er mit 85 Jahren gestorben.

Mehr dazu hier.

NABU-Biotope stellen sich vor:                                                               Wacholderheide bei Niederehe

Am Hönselberg bei Niederehe kaufte der NABU vor fast 20 Jahren einen ziemlich gestörten Kalkmagerrasen. Sehen Sie, wie es heute dort aussieht.

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